Private Krankenversicherung

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung gilt meist für das ganze Leben.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten und auf wirtschaftlichen Erfolg zielenden Versicherungsunternehmen.

Sie können zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen, der Vollversicherung oder der Zusatzversicherung. Je nach Versicherungsart unterscheiden sich natürlich die Leistungen. Die Leistungen für Privatversicherte sind - anders als bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung - frei wählbar. 

Die Beitragshöhe richtet sich bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) nach Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der gewünschten zu versichernden Leistung. Weisen Sie bereits Vorerkrankungen auf, so kann das zu einem erhöhten Beitrag, zu einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung führen.

Grundsätzlich können Sie sich privat krankenversichern, wenn Sie

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 
    (Grenze für 2016: 56.250 €/Jahr),
  • Beamter,
  • Selbständiger oder
  • Freiberufler sind.   
  • Gesonderte Regelungen gelten für Studenten, sowie freiberuflich tätige Künstler oder Journalisten.

 

Ein Wechsel zwischen Privaten Krankenversicherungen muss gut überlegt werden, weil sich der Gesundheitszustand im Alter meist verschlechtert und bei der neuen Krankenversicherung mit Zuschlägen zum Tarifbeitrag gerechnet werden muß. 

Eine Rückkehr von einer Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach dem gegenwärtig geltenden Recht nur möglich, wenn die ehemaligen Privat-Versicherten versicherungspflichtig werden (z.B. nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mind. zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.

Über 55 Jährige werden  nur aufgenommen, wenn sie teilweise oder vollständig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG-I oder ALG-II) erhalten. Das gilt auch für Rentner, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.

Bei der Privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig. Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen nicht beitragsfrei mitversichert.

Wenn Sie einen Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV)  beabsichtigen, sollten Sie sich unbedingt professionell beraten lassen.

Die Tarifauswahl muss mit großer Sorgfalt getroffen werden. Hierbei können Testzeitschriften und abgedruckte Tarifvergleiche nur eine erste Hilfe sein.

Die Wahl des passenden Tarifes gelingt am besten mit einer guten Beratung.  So können Ihre speziellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt richtig werden. Denn es gibt grundsätzlich keine guten oder schlechten Tarife, sondern nur die im Einzelfall richtigen.